Glaubensbekenntnisse in der Liturgie

Der Glaube soll vielfältigen und persönlichen Ausdruck im Leben finden. Im Gottesdienst geschieht das in besonderer, nämlich ritueller Kommunikation, d. h. in wiederholbaren Handlungen und Sprechakten, zu denen auch die Glaubensbekenntnisse zählen. Nicht spontan, sondern vorgegeben, liegt ihr Wert in der beständigen Einladung zur Identifikation. Meist knappe, teils liturgische Bekenntnisformeln finden sich bereits im Neuen Testament (z. B. „Jesus Christus ist der Herr“, Phil 2,11).

„Ich glaube“

Von den zahlreichen älteren Glaubensbekenntnissen (Symbola) hat sich in unserer Kirche seit dem 8./9. Jh. das sogenannte Apostolische Glaubensbekenntnis etabliert. Heute hat es seinen primären Ort in den Feiern des Katechumenats und der Taufe: Es wird den TaufbewerberInnen feierlich – mündlich oder schriftlich – „übergeben“ (traditio symboli), damit sie es lernen, verstehen und später vor der Gemeinde laut wiedergeben (redditio symboli). Bei der Taufe (sowie in jeder Osternacht) werden die drei Glaubensartikel jeweils mit der Frage „Glaubst du?“ als persönliches (oder stellvertretendes) Bekenntnis von den Feiernden erfragt. Das Apostolicum findet in allen westlichen Kirchen bei unterschiedlichen Anlässen, u. a. Eucharistie/Abendmahl, Verwendung.

„Wir glauben“

Orthodoxen und nicht-deutschsprachigen katholischen Gläubigen ist an Sonn- und Feiertagen das (fast unaussprechliche: Nizäno-Konstantinopolitanische) „Große“ Glaubensbekenntnis in der Eucharistiefeier (4./5. Jh.) geläufig. Anders hierzulande: „So wollen Wir für Österreich eine Ausnahme machen.“ – mit diesen Worten erlaubte uns Pius X. die 1903 von ihm geächteten „Orchester-Messen“ auch weiterhin, in denen der Kirchenchor das lateinische Credo zu singen übernimmt. Nur selten spricht es die ganze Gemeinde auf Deutsch (GL 586).

„Multifunktionales“ Credo

Überhaupt wurde das Credo erst spät – im Osten im 5./6. Jh., im Westen ab 6./7. Jh. – in die Messfeier integriert, wobei Stellung und Funktion im Feierverlauf in Spanien, Mailand, Aachen oder Rom, Antiochien oder Byzanz variierten. Je nach Kontext diente es dazu, die Glaubensinhalte zu erinnern oder zu vertiefen, ihre Annahme einzuschärfen und im Gewissen zu prüfen, die Verkündigung der Schrift und/oder ihre Auslegung zu bejahen …

Wem gilt das Bekenntnis?

Liturgische Vollzüge kommunizieren die Begegnung Gottes mit seinem Volk sowie der Gläubigen untereinander: So findet nach heutiger Auffassung der in den Schriftlesungen ergangene Zuspruch Gottes an die Gemeinde Resonanz und Antwort in ihrem Fürbittgebet. Predigt und Glaubensbekenntnis aber richten sich an die Versammlung. In der römischen Tradition legen wir es vor „der Kirche“ (= voreinander) ab in der gemeinsamen Vergewisserung über den Grund unserer Hoffnung, den wir in der kirchlich tradierten biblischen Botschaft erkannt und angenommen haben.

DDr. Ingrid Fischer, Theologische Kurse


Erstveröffentlichung: https://www.kirchenzeitung.at/site/kirche/glaube/eine-ausnahme-fuer-sterreich

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