Fußwaschung – das unerkannte Sakrament

Ein Vermächtnis Jesu

Alle Evangelien stimmen überein, dass Jesus vor seinem Leiden und Sterben die Seinen zu einem Abschiedsmahl versammelt hat. Es ist die letzte Gelegenheit, ihnen Entscheidendes ans Herz zu legen. Die Synoptiker (Mk, Mt, Lk) überliefern hier die Stiftung der Eucharistie, das Johannesevangelium die Abschiedsreden mit Liebesgebot und Fußwaschung (Joh 13,1-14). Um sicherzustellen, dass trotz anfänglicher Irritation („Niemals sollst du mir die Füße waschen!“ V. 8), die in petrinischen Übereifer mündet („Herr, dann nicht nur meine Füße, sondern auch die Hände und das Haupt.“ V. 9), angekommen ist, worum es geht, fragt Jesus nach: „Begreift ihr, was ich an euch getan habe?“ Und weiter: „Ich habe euch ein Beispiel gegeben, damit auch ihr so handelt, wie ich an euch gehandelt habe.“ (Joh 13,12.15) Gemeint ist der lebenspraktische zuvorkommende Dienst aneinander, jenseits von Ober- und Unterordnung – symbolisiert in einer leiblichen Geste der Zurücknahme seiner selbst um des anderen willen.

Wenn ich dich nicht wasche …

Jesu Zeichenhandlung ist sakramental: „Wenn ich dich nicht wasche, hast du keinen Anteil an mir.“ (V. 8) Wenn aber doch, dann hast du communio mit mir! So wurde die Fußwaschung zeitweise unter die Sakramente gerechnet und gehörte im ambrosianischen Ritus als Tauffußwaschung zur Feier der Eingliederung in die Kirche. Heute zählt die Fußwaschung zu den sogenannten „Sakramentalien“, die … bewirken […], daß es kaum einen rechten Gebrauch der materiellen Dinge gibt, der nicht auf das Ziel ausgerichtet werden kann, den Menschen zu heiligen und Gott zu loben.“ (Liturgiekonstitution 60-61) In der „beispielhaften“ Fußwaschung erfahren Menschen Gottes Dienst an sich, der sie zur Nachfolge bewegt.

Im Ritual Grenzen überschreiten

Ihre rituelle Kraft vermittelt sich überzeugender, seit die Fußwaschung nicht mehr wie ab dem Frühmittelalter in nachahmender Inszenierung an zwölf Priestern und noch 1970 ausschließlich an Männern vorgenommen wird. Erstmals am Gründonnerstag 2013 hat Papst Franziskus zwölf jugendlichen Strafgefangenen die Füße gewaschen und dies seither jährlich an einem anderen Ort am Rand – in einem Gefängnis, Behinderten- oder Flüchtlingsheim – an Frauen, Kindern und Andersgläubigen wiederholt. 2016 wurde das Messbuch der neuen päpstlichen Praxis angenähert: Es sind nun Personen auszuwählen, die „das ganze Gottesvolk repräsentieren: Laien, Geweihte Diener, Verheiratete, Zölibatäre, Ordensleute, Gesunde und Kranke, Kinder, Jugendliche und Alte.“ – Doch haben wir nicht erst dann Jesu Beispiel begriffen, wenn wir mit ihm auch darüber hinausgehen? Zu denen, die politisch, gesellschaftlich, weltanschaulich oder kirchlich nicht dazugehören?

Mag. DDr. Ingrig FISCHER, THEOLOGISCHE KURSE


Erstveröffentlichung: https://www.erzdioezese-wien.at/site/glaubenfeiern/imkirchenjahr/ostern/article/92656.html

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