In der Vierzigtagezeit vor Ostern sind Christ*innen eingeladen, ihrer Taufe zu gedenken und nötigenfalls ihr Leben zu revidieren. Damit sind sie Erben der Taufbewerber*innen und der Büßer*innen, die in altkirchlicher Zeit von den Gemeinden solidarisch auf dem Weg zu ihrer Aufnahme oder Wiederaufnahme (nach kirchentrennender Schuld) in die Kirche begleitet wurden. Nach Durchsetzung der Unmündigentaufe und später der Beichte verliert sich im „christlichen Abendland“ die Spur dieser Personengruppen weitgehend.