Mit diesen Worten des Staunens, der Freude und des Dankes preist die Kirche am Weihnachtstag wie auch bei der Taufgedächtnisfeier in der Ostervigil Gott für sein rettendes Handeln am Menschen: denn „sehr gut“ ist alles, was Gott geschaffen hat (vgl. Gen 1,31); ein „wunderbarer Tausch“ ist es, wenn Gottes Wort – sein Sohn – in der Weihnacht Mensch wird, damit die Menschen göttliches Leben gewinnen; überwältigend aber ist die Erfahrung jener „wahrhaft seligen“ ersten Osternacht, „die Himmel und Erde versöhnt, die Gott und Menschen verbindet“ und die Gläubigen staunend rufen lässt: „O glückliche Schuld, welch großen Erlöser hast du gefunden!“ (aus dem Osterlob Exultet).
Wer aus eigener Erfahrung solches bekennen kann, dessen Leben hat sich von Grund auf verändert! Die ersten Christen und Christinnen feiern deshalb ihre Taufe – oft nach jahrelanger Vorbereitung und Einübung in den christlichen Glauben und das gläubige Leben (Katechumenat) – bewusst als die eine und alles entscheidende Umkehr ihres Lebens (poenitentia prima): sie wenden sich ab von dem, was bisher war und sich als unzureichend erwiesen hat, und lassen sich von Jesus Christus einen wirklichen Neuanfang ihres Lebens schenken. In der Taufe „sterben sie mit Christus und werden mit ihm auferweckt“ (vgl. Röm 6,8) und erlangen die Gewissheit, schon jetzt und durch den alles vernichtenden Tod hindurch für das Leben in Gott gerettet zu sein: in innigster Gemeinschaft mit ihrem Herrn (communio) feiern die Getauften im eucharistischen Mahl Jesu Hingabe „zur Vergebung der Sünden“ (Mt 26,28).
Doch auch als erlöste „neue Menschen“ (Röm 6,4) bleiben die Jünger und Jüngerinnen Jesu in dieser Welt Versuchung und Sünde ausgesetzt und müssen sich täglich neu darum bemühen, ihre in der Taufe geschenkte Würde und Zuversicht im Leben zu bewähren. Dabei tragen und helfen sie einander durch geschwisterliche Zurechtweisung, Gebet und Salbung der Kranken (vgl. Mt 18,15-18; Jak 5,14-16). Im Fasten, Beten und Almosengeben, in Werken der Barmherzigkeit, im Hören des Wortes Gottes, in der Tagzeitenliturgie und besonders in der Eucharistiefeier findet diese täglich geübte Umkehr (poenitentia quotidiana) als Verwirklichung der Taufgnade ihren Ausdruck und je neue Kraft.
Im 2. und 3. Jh. stehen die Gemeinden erstmals vor dem Problem, dass Getaufte in Zeiten der Verfolgung von ihrer Taufberufung abfallen und dem Glauben abschwören, nach der Bedrängnis aber wieder in die Kirche zurückkehren wollen. Wie aber können bereits getaufte und damit versöhnte Menschen ein zweites Mal in die Gemeinschaft aufgenommen werden? Nach längerem Ringen, ob dies nach der Taufe überhaupt noch möglich sei, räumt die Kirche schließlich in besonders schwer wiegenden Fällen von Schuld einen Weg der zweiten Umkehr und Versöhnung (poenitentia secunda) ein: nur wer sich entschieden am Leben versündigt hat (wer vom Glauben abgefallen ist, einen Mord oder einen Ehebruch begangen hat, der oftmals eine ganze Familie ins Verderben reißt), wird in den Stand der Büßer aufgenommen und tritt ähnlich wie die Taufbewerber in einen Prozess der (neuerlichen) Lebensumkehr ein. Nach einer angemessenen Zeit der Bewährung – manchmal erst nach Jahren – werden die Büßer zumeist am Gründonnerstag vom Bischof feierlich mit der Kirche versöhnt (Rekonziliation), um in der Osternacht erstmals wieder an der Eucharistie teilnehmen zu können.
Als Ende des 4. Jhs. das Christentum zur Staatsreligion erhoben wird, beginnen die guten Bürger des Reiches, in wachsender Zahl ihre unmündigen Kinder und Säuglinge taufen zu lassen. Damit verlieren die Zeiten und die Feiern von Umkehr und Versöhnung – Katechumenat und Taufe, Bußzeit und Rekonziliation – allmählich ihren Sitz im Leben: für Kinder ohnehin ungeeignet, erscheinen sie auch den Erwachsenen als zu aufwändig. Wer noch nicht getauft ist, bleibt deshalb nicht selten Katechumene und gehört so (wenn auch nicht vollgültig) schon zur christlichen Gemeinde; taufen aber lässt man sich vorsichtshalber erst auf dem Sterbebett …
In der Tradition des mönchischen Lebens entwickelt sich ab dem 4./5. Jh. unabhängig davon eine andere Weise des Umganges mit täglicher Anfechtung und Schuldbewältigung. Wer sich um ein Leben der intensiven Nachfolge müht, wählt einen Mann (oder eine Frau) des Vertrauens zur Aussprach, zur ,geistlichen Begleitung‘ sowie zum gemeinsamen Gebet: diese so genannte therapeutische Mönchs,beichte‘ dient nicht der offiziellen Versöhnung mit der Kirche und kennt daher weder eine Lossprechung noch die Bindung ans kirchliche Amt. Vielmehr ist sie Ausdruck der täglichen Umkehr (poenitentia quotidiana), also des Bemühens um Treue zur Taufberufung. Alle Getauften können diesen Dienst füreinander leisten.
Im 6. Jh. schließlich erreicht durch Wanderprediger aus dem iro-schottischen Raum die Kirche auf dem europäischen Festland eine gänzlich neue Praxis der Versöhnung. Zunächst als „fluchwürdige Anmaßung“ (Synode von Toledo, 7. Jh.) heftig bekämpft, kann sie sich Ende des 1. Jahrtausends als maßgebliche und schließlich alleinige Form kirchlicher Buße durchsetzen: die Ohrenbeichte. Bis dahin undenkbar wird Versöhnung nun zur beliebig oft wiederholbaren ,Privatangelegenheit‘ zwischen Amtsträger und Sünder: unmittelbar nach dem Bekenntnis wird sofort die Vergebung zugesprochen (Absolution) und eine anschließend zu erbringende, der Sündenschwere angemessene Bußauflage erteilt: die ,Tarife‘ für die jeweiligen Verfehlungen sind festgesetzt und in eigenen Bußbüchern verzeichnet. An die Stelle ernsthaft erwiesener Lebensänderung als unverzichtbare Voraussetzung für die Feier der Versöhnung treten einzelne nachträgliche Bußwerke, die bald entweder den Charakter einer Sühneleistung (manchmal auch Strafe) oder einer Abstattung des Dankes für die erlangte Verzeihung annehmen. Leibhaftige Vollzüge wie Pilgerfahrten oder Fasten werden dabei zunehmend in bequemere Gebetspensen umgewandelt oder können praktischerweise sogar stellvertretend (durch andere Personen) abgeleistet werden … Die nunmehr auf die Zeitdauer der Beichte beschränkte ,Begleitung‘ der Büßer sowie ihre Wiederaufnahme in die Gemeinschaft gehen aus der gemeinsamen Verantwortung von Gemeinde und Vorsteher (Bischof) in die alleinige Vollmacht des Amtsträgers (bald auch des Priesters) über.
Ungeachtet der historischen Vielfalt der Feiern von Umkehr und Versöhnung sowie des geschichtlichen Werdens der Einzelbeichte schreibt das Konzil von Trient im 16. Jh. die iro-schottische Tarifbuße als das „Bußsakrament“ wenigstens einmal pro Jahr verpflichtend für alle Gläubigen vor, die ,schwer‘ gesündigt haben – der entsprechende Sündenkatalog ist inzwischen allerdings auf weit mehr als die ehemals drei kirchentrennenden ,Kapitalsünden‘ der Frühzeit angewachsen: so erfüllt z. B. bereits jeder einzelne Verstoß gegen das penibel ausgelegte 6. Gebot den Tatbestand der ,schweren Sünde‘.
Ohne die Bedeutung der Einzelbeichte als (zur Vergebung ,schwerer‘ Schuld erforderliches) „Sakrament der Versöhnung“ zu schmälern, erinnert die Liturgiereform des 2. Vatikanischen Konzils erstmals wieder an weitere Formen individueller und gemeindlicher Vergebung ,lässlicher‘ Schuld (die nicht aus der Kirchengemeinschaft herausfallen lässt, sondern einem Zurückbleiben hinter der Taufberufung entspricht): u. a. das Allgemeine Sündenbekenntnis in der Eucharistiefeier und im Nachtgebet der Kirche (Komplet) oder die Bußgottesdienste als gemeinschaftliche Feiern echter Umkehr und wirksamer Versöhnung. Diese Weisen des Versöhnungshandelns sollten im Leben der Christen und Christinnen ja doch – so wäre zu hoffen – den Normalfall darstellen. ,Schwere Schuld‘ im ursprünglichen Sinne dagegen entspräche der bewussten, objektiven Abkehr von der Taufberufung und wäre als der betrübliche und hoffentlich seltene Ausnahmefall anzusehen. Sie bringt Kirchentrennung (Exkommunikation) mit sich und erfordert die Absolution.
Dürfte man von daher die beobachtete Krise der Beichte nicht in einem erfreulicheren Lichte sehen? Nicht Laxheit und mangelnde Gewissensbildung könnte man darin erkennen, sondern ein neu wachsendes Bewusstsein der Christen und Christinnen, kraft der Taufe ein für alle Mal bleibend mit Gott versöhnt zu sein – freilich mit der umso größeren Aufgabe, sich mit der Hilfe Gottes persönlich und in Gemeinschaft täglich nach Kräften um ein der Taufgnade entsprechendes Leben zu mühen.
Wer sich jedoch nach kirchentrennender Schuld (oder nach Jahren der Entfremdung) wieder um Rückkehr in die Gemeinschaft bemüht, sollte dies nach einer gewissen Zeit der Erprobung auch in und mit der Gemeinde feiern dürfen.
Das persönliche Bekenntnis (,unter vier Augen‘) hat der Kirche – zu Recht – immer als unverzichtbares Element ernsthafter Lebensänderung gegolten. Ebenso wichtig wäre es jedoch für eine Gemeinde, einander in der täglichen Umkehr beizustehen und auch die im gravierenden Einzelfall notwendig gewordenen Schritte eines echten Neuanfanges mit Gebet und Feier zu unterstützen.
Gott, du hast den Menschen wunderbar erschaffen und noch wunderbarer wiederhergestellt – wenig prägnanter ließe sich das Geheimnis unserer Schöpfung und Erlösung aussagen als in dieser Kurzformel der Heilsgeschichte. Was die Kirche mit diesen Worten zu Weihnachten und in der Osternacht vom Christusereignis bekennt, wird im Leben der Getauften wirksam. Nicht zufällig erklingt das Gebet deshalb auch in der gemeindlichen Feier von Umkehr und Versöhnung, in der die Gläubigen dankbar ihrer Erwählung in Christus innewerden und immer wieder neu daraus Kraft schöpfen, so zu leben, wie die „Heiligen, die im Lichte sind“ . (Kol 1,12).